Statistik Widersprüche

Widersprüche: So gehen wir damit um!

Unsere Leistungen für unsere Versicherten sind gesetzlich geregelt. Wir sind verpflichtet, uns an die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs zu halten. Deshalb kommt es leider immer wieder vor, dass wir Leistungen nicht bewilligen können.

Wenn Versicherte mit solchen Ablehnungen nicht einverstanden sind, werden ihre Einwände in einem sogenannten „Widerspruchsverfahren“ erneut von uns geprüft und wir entscheiden abermals über die Leistungserbringung.

Die Widerspruchsverfahren sind ein wichtiges Instrument für eine möglichst einheitliche, gesetzeskonforme und gerechte Leistungserbringung.

Die aktuelle Entwicklung unserer Widerspruchsverfahren

Eingegangene Widersprüche

An den Widerspruchsausschuss weitergebene Widersprüche

Durch Klageerhebung angefochtene Widerspruchsbescheide