ProBaby

Schutz und Sicherheit für Schwangere und junge Mütter

Bei uns versicherte schwangere Frauen und junge Mütter erhalten Kostenerstattung
für Hebammenrufbereitschaft, Partner-Geburtsvorbereitungskurs, zusätzliche
Vorsorge und Arzneimittel rund um die Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr des Babys.

Pro Schwangerschaft erstatten wir die Kosten bis zu 750 €.

ProBaby im Überblick

Wir erstatten den bei uns versicherten Frauen pro Schwangerschaft folgende Leistungen:

1. Arzneimittel
  • Wir erstatten die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jodid, Magnesium und Folsäure als Monopräparate oder Kombinationspräparate.
  • Von der Geburt bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres ihres Kindes erstatten wir die Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit dem Wirkstoff Jodid als Monopräparat.
  • Die Erstattung erfolgt bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung (Privatrezept) und der Apothekenrechnung.
  • Wir erstatten die Kosten der Teilnahme an einem von Hebammen durchgeführten Partner-Geburtsvorbereitungskurs für den Partner der werdenden Mutter in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
  • Voraussetzung: Die Hebamme muss als Leistungserbringerin zugelassen bzw. berechtigt sein.
  • Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage der Rechnung.
  • Bei uns versicherte schwangere Frauen haben vor der Entbindung ab der 38. Schwangerschaftswoche Anspruch auf eine Hebammenrufbereitschaft.
  • Voraussetzungen: Die Hebamme muss als Leistungserbringerin zugelassen bzw. berechtigt sein und die Rufbereitschaft muss die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zu mehrstündiger Geburtshilfe beinhalten.
  • Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage der Rechnung.

Wir beteiligen uns an folgenden ärztlichen Leistungen zur medizinischen Vorsorge:

  • Toxoplasmose-Test für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, z. B. wegen Kontakt mit Tieren, insbesondere Katzen
  • Feststellung der Antikörper auf Hepatitis C für Schwangere bis Vollendung des 35. Lebensjahres, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind
  • Feststellung der Antikörper auf Ringelröteln für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, z. B. Tagesmütter, Erzieherinnen, Lehrerinnen
  • Feststellung der Antikörper auf Windpocken für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, z. B. Tagesmütter, Erzieherinnen, Lehrerinnen
  • Zytomegalie-Test (CMV-Antikörpertest) für Schwangere, die einer besonderen Infektionsgefahr mit dem Erreger ausgesetzt sind, z. B. wegen Kontakt mit Kindern bis zum 3. Lebensjahr
  • B-Streptokokken-Test für Schwangere in der 35. – 37. Schwangerschaftswoche, um eine bakterielle Besiedlung zu erkennen und durch prophylaktische Gabe eines Antibiotikums mit Beginn der Geburt einer Infektion des Neugeborenen zu verhindern
  • Großer oraler Glukosetoleranztest (75-g Glukosetoleranztest) zwischen der 24. und 27. Schwangerschaftswoche für schwangere Versicherte, die aufgrund familiärer Vorbelastungen, Vorerkrankungen oder Risikofaktoren Übergewicht/Adipositas ein erhöhtes Risiko für einen Gestationsdiabetes mellitus aufweisen (gemäß der aktuellen S3-Leitlinie der Deutschen Diabetes Gesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe aus dem Jahr 2018)
  • RSV-Impfung der Schwangeren ab der 32. Schwangerschaftswoche
    (§ 20 i Absatz 2 SGB V)

Sie können die für Sie persönlich wichtigen Leistungen wählen.
Wir erstatten die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 750 € zu 100 Prozent.

Bitte sammeln Sie Ihre Rechnungen und reichen diese gesammelt bei uns ein.
Dies geht direkt über unsere Online-Geschäftsstelle oder per Post bei uns ein.
Hierfür seht Ihnen dieser Antrag zur Verfügung.

Weitere Informationen zu ProBaby:

  • Wir erstatten die Kosten für die Leistungen, die ab 1. Januar 2025 in Anspruch genommen werden.
  • Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die Leistungen durch einen an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmenden oder nach § 13 Absatz 4 SGB V berechtigten Arzt mit entsprechendem Qualifikationsnachweis erbracht werden. Es darf sich nicht um (Regel-) Leistungen nach der Mutterschaftsrichtlinie handeln.
  • Bitte reichen Sie mit dem Erstattungsantrag Ihre Original-Rechnungen zusammen mit einer Kopie des Mutterpasses oder eine Geburtsurkunde des Kindes bei uns ein.

Pressemitteilung

Bergkirchen, 13.12.2024

ProBaby: Mehr Schutz und Sicherheit für Schwangere und junge Mütter

Ab 2025 erstattet die gesetzliche Krankenkasse BKK ProVita im Rahmen des Programms ProBaby bis zu 750 Euro für Geburtsvorbereitungskurs, Hebammenrufbereitschaft, zusätzliche Vorsorge und Arzneimittel

Schwangere und junge Familien erhalten bei der BKK ProVita beste Leistungen.

Die gesetzliche Krankenkasse BKK ProVita erweitert ab 1. Januar 2025 ihre Leistungen für Schwangere und junge Mütter. „Wir wollen, dass die bei uns versicherten Schwangeren und jungen Mütter bestens versorgt werden. Mit dem neuen Programm ProBaby bieten wir Schwangeren und jungen Müttern mit einem dicken Leistungspaket von 750 Euro mehr Schutz und Sicherheit“, sagt Walter Redl, Vorstandsvorsitzender der BKK ProVita.

BKK ProVita übernimmt Hebammenrufbereitschaft, Partner-Geburtsvorbereitungskurs, zusätzliche Arzneimittel und Vorsorgeuntersuchungen

Im Rahmen von ProBaby übernimmt die BKK ProVita ab 1. Januar 2025 viele Leistungen für Schwangere und junge Mütter. So erstattet die gesetzliche Krankenkasse aus Bergkirchen im Landkreis Dachau die Kosten für einen Partner-Geburtsvorbereitungskurs und für eine Hebammenrufbereitschaft. Außerdem bezahlt sie nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jodid, Magnesium und Folsäure. Im ersten Lebensjahr eines Babys übernimmt die Kasse auch die Kosten für Jodid als Monopräparat. Und sie beteiligt sich an zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen wie Toxoplasmose-Test, Feststellung von Antikörpern auf Hepatitis C, Ringelröteln, Windpocken und vieles mehr. Insgesamt werden 100 Prozent der Kosten bis zu 750 Euro pro Schwangerschaft erstattet. Die Versicherte kann auswählen, wie sie diesen Betrag verwendet.

BKK ProVita – die gesetzliche Krankenkasse für Familien

In der gesetzlichen Krankenversicherung haben Familien den großen Vorteil der kostenlosen Familienversicherung. Damit sind alle Familienmitglieder, die nicht selbst verdienen, kostenfrei bei einem Mitglied mitversichert. Darüber hinaus können gesetzliche Krankenkassen über sogenannte Satzungsleistungen besondere Vorteile gewähren.
„Die BKK ProVita bietet im Rahmen ihrer Satzungsleistungen viele Vorteile für Familien“, sagt Walter Redl und ergänzt: „so können Familien bei uns über Bonusprogramme, Vorsorgemaßnahmen, Präventionsreisen sowie mit Zuschüssen zu Schutzimpfungen und Kieferorthopädie für jedes Familienmitglied richtig viel Geld sparen und gleichzeitig ihre Gesundheit stärken.“

Alle Informationen zur BKK ProVita und ihre besonderen Vorteile gibt es im Service-Center Bergkirchen im Münchner Weg 5 Bergkirchen GADA oder unter www.bkk-provita.de.