
Befreiung von Zuzahlungen
Regelungen für die Zuzahlungsbefreiung
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind weitgehend von allen Zuzahlungen befreit, außer z. B. bei Fahrkosten, Kieferorthopädie und Zahnersatz.
Höchstbelastungen bei häufig anfallenden Zuzahlungen
Die zumutbare Eigenbelastung eines Versicherten beziehungsweise seiner Familie ist auf höchstens 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen begrenzt. Bei Familien werden die jährlichen Bruttoeinnahmen des im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz) und der familienversicherten Kinder zusammengerechnet. Um die Situation von Familien zu berücksichtigen, werden von diesem „Familieneinkommen“ noch „Familienabschläge“ abgezogen.
Sonderregelung für chronisch Kranke
Chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, müssen nur bis zu 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen in Form von Zuzahlungen leisten. Diese Befreiung muss vom Versicherten bei uns beantragt werden.