Wahltarif Krankengeld

Der Wahltarif mit Krankengeldanspruch für Selbstständige.

Zur Absicherung des Verdienstausfalles bei Arbeitsunfähigkeit haben Sie die Möglichkeit Ihren Krankenversicherungsschutz um den gesetzlichen Krankengeldanspruch zu erweitern. Statt des ermäßigten Beitragssatzes (15,30 %) gilt für die Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 15,90 %. Die Veränderung des monatlichen Beitrages zur Krankenversicherung durch Heranziehung des allgemeinen Beitragssatzes haben wir Ihnen in der nachfolgenden Tabelle exemplarisch dargestellt.

Beitragsbemessung      KV-Beitrag mit Anspruch auf KG   KV Beitrag ohne Anspruch auf KG
1.096,67 € 174,37 € 167,79 €
2.000,00 € 318,00 € 306,00 €
3.000,00 € 477,00 € 459,00 €
4.000,00 € 636,00 € 612,00 €
4.837,50 € 769,16 € 740,14 €

An die Wahl des allgemeinen Beitragssatzes sind Sie für die Dauer von drei Jahren gebunden.

Der Anspruch auf Krankengeld besteht ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung. Krankengeld ist bei hauptberuflich selbständig Erwerbstätigen unter Berücksichtigung des regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitseinkommenszu berechnen. Berechnungsgrundlage ist der Betrag der zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung aus Arbeitseinkommen maßgebend war (i.d.R. letzter Einkommensteuerbescheid). Das Bruttokrankengeld wird in Höhe von 70 v.H. des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens – begrenzt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (2021: 4.837,50 €) gewährt. Bei hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen, die ein Negativeinkommen oder ein Arbeitseinkommen unterhalb der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage erzielen, bedeutet dies, dass Krankengeld nicht oder nur aus der tatsächlichen Höhe des Arbeitseinkommens gezahlt wird.Weitere Einkünfte (z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte, Renten usw.) die der Beitragsberechnung zugrunde gelegt werden sind bei der Berechnung des Krankengeldes nicht zu berücksichtigen. 

Beispielhafte Berechnung der Höhe des tgl. Krankengeldes:

Die Beitragsbemessung liegt der Einkommensteuerbescheid 2018 zugrunde. Die Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit betragen 36.000 €. Während der Arbeitsunfähigkeit fällt das Arbeitseinkommen komplett weg.

Das tägliche Bruttokrankengeld beträgt 70 € (36.000 € : 12 X 70 v.H. : 30)

Für die Zeit in der Sie Krankengeld erhalten, sind keine Beiträge aus dem Arbeitseinkommen zu zahlen. Für Einnahmen die Sie während der Arbeitsunfähigkeit weiter beziehen und die der Beitragsberechnung zu Grunde gelegt werden besteht jedoch keine Beitragsfreiheit.

Wahltarif Krankengeld kalendertäglich 10 € 20 € 30 € 40 € 50 €
Prämie monatlich 10 € 20 € 30 € 40 € 50 €

Das gewählte Krankengeld darf zusammen mit dem Höchstkrankengeld nach § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V 70% des durchschnittlichen, kalendertäglichen Arbeitseinkommens bzw. Arbeitsentgelt nicht übersteigen. Weitere Details zum Krankengeldwahltarif finden Sie im Satzungsbereich.

Künstler und Publizisten

Künstler und Publizisten haben weiterhin einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab dem 43. Tag. Dieser Personenkreis entrichtet deshalb den allgemeinen Beitragssatz. Bei einer Entscheidung für den Wahltarif Krankengeld können Künstler und Publizisten einen Krankengeldanspruch für die Zeit vom 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit wählen. Hier gelten die in der folgenden Tabelle dargestellten monatlichen Prämien.

Wahltarif Krankengeld kalendertäglich 10 € 20 € 30 € 40 € 50 € 60 € 70 € 80 € 90 €
Prämie monatlich 5 € 10 € 15 € 20 € 25 € 30 € 35 € 40 € 45 €

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

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Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.