Das Coronavirus (COVID-19)
Aktuelle Infos & FAQ für Versicherte.
Hier haben wir wichtige Informationen und FAQs zum Coronavirus für Sie zusammengefasst.
Umfangreiche Informationen über das COVID-19 finden Sie auf der Internetseite www.zusammengegencorona.de des Bundesministeriums für Gesundheit.
Symptome, Übertragungswege
- Das Coronavirus wird zumeist über Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen) von Mensch zu Mensch übertragen.
- Das Coronavirus kann Atemwegssymptome (Schnupfen und Husten), Fieber (über 38 °C) sowie Kopf- und Gliederschmerzen auslösen. Weitere häufige Symptome sind Abgeschlagenheit, Kratzen im Hals und der Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns. Bei schwerem Verlauf kann es zu Atemproblemen (Kurzatmigkeit und Luftnot) sowie Lungenentzündungen kommen. Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus kann dann nicht nur die Atemwege, sondern auch andere Organsysteme betreffen.
- Eine Infektion mit dem Coronavirus verläuft oft milde, so wie ein grippaler Infekt. In der Regel heilt die Erkrankung innerhalb einer Woche aus. Vor allem für ältere Menschen und Patient:innen mit chronischen Grunderkrankungen kann die Infektion schwer oder sogar kritisch verlaufen.
Wichtiger Hinweis: Diese Informationen sind allgemein gefasst und ersetzen keinen persönlichen Kontakt zu einem Arzt oder einer Ärztin.
Vorsichtsmaßnahmen
Es sind folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
-
Abstand: Halten Sie mindestens 1,5 Meter Abstand.
- Hygiene: Halten Sie die üblichen Hygieneregeln ein.
- Alltagsmaske: Tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.
- App: Nutzen Sie die Corona-Warn-App.
- Lüften: Sorgen Sie in geschlossenen Räumen für ausreichenden Luftaustausch durch regelmäßiges Lüften.
- Personen, die berechtigte Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, weil sie mit einem labordiagnostisch nachgewiesen Infizierten Kontakt hatten oder aus Regionen zurückkehren, in denen es vermehrt zu Übertragungen kommt, sollen generell Kontakte zu anderen Personen vermeiden und sich mit ihrem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen.
- Wenn diese Personen medizinische Hilfe benötigen, sollen sie nach telefonischer Anmeldung einen Arzt aufsuchen.
Geltende Regelungen
Covid19-Schnelltests: Ab dem 30. Juni 2022 haben nur noch bestimmte Personengruppen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest. Alle Informationen zur aktuellen Regelung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit.
Corona-Impfung
Sollten die gesetzlichen Voraussetzungen für Fahrten zu Behandlungen in ambulanten Arztpraxen erfüllt sein, können wir die Kosten für Ihre Fahrt zur Corona-Impfung übernehmen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen finden Sie hier.
Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall – bitte sprechen Sie hier mit Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin.
Weitere Informationen zur Corona-Impfung finden Sie auf den Seiten des Bundeministeriums für Gesundheit.
Unsere Leistungen für Sie:
- Selbstverständlich ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Versorgung bei einem begründeten Verdacht auf eine Coronavirus-Erkrankung sichergestellt. Das schließt auch die medizinisch notwendige Diagnostik mit ein.
- Unsere Service-Center sind mit umfangreichen Hygienemaßnahmen ausgestattet und derzeit alle für Sie geöffnet. Unsere Standorte und Öffnungszeiten finden Sie hier.
Risikobewertung
Die aktuelle Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern. Daher verweisen wir hier auf offizielle Quellen, die bei Änderungen der aktuellen Lage laufend aktualisiert werden:
Bundesministerium für Gesundheit
Weitere Informationen bieten:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Informationen zur Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus
FAQ
Versicherte
Wenn ein kassenärztlich zugelassener Arzt einen Coronatest anordnet, übernimmt die BKK ProVita dafür sämtliche Kosten. Diese werden direkt über die Versichertenkarte abgerechnet.
Wenn Sie einen Warnhinweis „erhöhtes Risiko“ der Corona-App erhalten, werden Sie gleichzeitig aufgefordert, telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt, zum ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 oder zum Gesundheitsamt aufzunehmen. Entscheiden der Arzt oder das Gesundheitsamt, dass ein Coronatest erfolgen soll, wird dieser von der BKK ProVita bezahlt.
Ja, telefonische Krankenschreibungen sind bei leichten Atemwegserkrankungen für bis zu 7 Kalendertage sowie für eine Folgeverordnung von bis zu 7 Tagen möglich. Diese Regelung gilt vorerst bis 31.05.2022.
Alle Arten von Mundschutz ebenso Desinfektionsmittel und Einmalhandschuhe zur Coronavirus-Prävention sind keine Hilfsmittel im Sinne der Vorgaben für die gesetzliche Krankenversicherung. Daher können wir die Kosten dafür leider nicht übernehmen.
Ja, sofern dies aus therapeutischer Sicht möglich ist und der/die Patient:in einverstanden ist.
Diese Regelung gilt für eine Vielzahl von Heilmitteln, die von Vertrags(zahn)ärztinnen und -ärzten verordnet werden können. Auch Soziotherapie und psychiatrische häusliche Krankenpflege können per Video erbracht werden.
Ja, Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel und Heilmittel dürfen auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass bereits zuvor aufgrund derselben Erkrankung eine unmittelbare persönliche Untersuchung durch die Ärztin oder den Arzt erfolgt ist. Die Verordnung kann dann postalisch an die/den Versicherte:n übermittelt werden.
Ja, Verordnungen von Krankentransporten und Krankenfahrten sind aufgrund telefonischer Anamnese möglich.
Pflege
Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Pflegekasse auf.
Derzeit finden keine Besuche durch den Medizinischen Dienst statt, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Die Einstufung erfolgt nach Aktenlage und ggf. telefonischer Befragung.
Quellen:
Robert Koch-Institut (RKI); Auswärtiges Amt (AA); Bundesministerium für Gesundheit (BMG); Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)