Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz

Die Pflegeversicherung wurde in den letzten Jahren durch mehrere Reformen gestärkt und ausgebaut.

Mit den Pflegestärkungsgesetzen der Jahre 2015 bis 2017 wurde vom Gesetzgeber auf bestehende Probleme im Pflegesystem reagiert. Seither wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff berücksichtigt, der den Pflegebedarf eines Menschen auch nach dem Grad der Selbständigkeit und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse bei geistiger Beeinträchtigung z. B. bei Demenz bewertet.

Das Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz aus dem Jahr 2023 brachte weitere Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Hier finden Sie alle Informationen zum Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz.