Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

Ihr Anspruch auf Kinderkrankengeld

Den Anspruch auf Kinderkrankengeld können unsere Versicherten unter folgenden Voraussetzungen geltend machen:

Ein bis zu zwölf Jahre altes, gesetzlich versichertes Kind (bei behinderten Kindern ohne Altersgrenze) wird von einem versicherten Elternteil wegen Krankheit beaufsichtigt, betreut oder gepflegt und eine andere im Haushalt lebende Person kann diese Tätigkeiten nicht übernehmen.

Falls Sie keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung durch Ihren Arbeitgeber haben, können wir grundsätzlich für jedes Kind bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr bezahlen. Die Höchstgrenze bei mehreren Kindern liegt bei insgesamt 25 Arbeitstagen. Bei alleinerziehenden Versicherten erhöht sich die Zahl der Arbeitstage bei einem Kind auf bis zu 20. Wenn alleinerziehende Versicherte mehrere Kinder haben, liegt die Höchstgrenze bei 50 Arbeitstagen.

Weitergehende Leistungen sind zur Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder möglich.

Erweiterter Anspruch auf Kinder­kran­ken­geld im Jahr 2022 & 2023

Der Anspruch auf Kinderkrankengeld wird aufgrund der Corona-Pandemie ausgeweitet.

Diese Anpassungen gibt es 2022 & 2023:

Pro Kind kann jedes gesetzlich versicherte Elternteil 30 Tage Kinderkrankengeld beantragen, bei mehreren Kindern sind die Krankengeldtage auf maximal 65 Tage beschränkt. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 60 Tage pro Kind, bei mehreren Kindern maximal 130 Tage.

Das Kinderkrankengeld steht Ihnen bis 7. April 2023 auch zu,

  • wenn die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist
  • oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.

Bitte reichen Sie für das erweiterte Kinderkrankengeld den folgenden Antrag bei uns ein. 

Zusätzlich wird eine Bescheinigung über die Schließung der Einrichtung (Schule, Kita) benötigt. Bitte beachten Sie jedoch, dass in den regulären Ferienzeiten kein Anspruch auf das Kinderkrankengeld besteht.

Weiterhin gelten die üblichen Voraussetzungen: Sie haben Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn

  • Ihr Kind gesetzlich krankenversichert ist und maximal 11 Jahre ist alt.
  • Sie Ihrer Tätigkeit nicht nachgehen können.
  • eine andere im Haushalt lebende Person Ihr Kind nicht pflegen/betreuen kann.

Mehr Infos zum erweiterten Anspruch finden Sie im FAQ des Bundesgesundheitsministeriums.

Hier finden Sie eine Musterbescheinigung für Einrichtungen (Schule, Kita).

Sie müssen Ihr Kind betreuen, weil es krank ist? Dann können Sie nach wie vor die Bescheinigung vom Arzt bei uns einreichen.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.