Krankenhausbehandlung

Die BKK ProVita garantiert Ihnen die modernsten und kostspieligsten Behandlungsmethoden, wie z. B. Herzoperationen und Organtransplantationen.

Die BKK ProVita zahlt zeitlich unbegrenzt alle medizinisch notwendigen Leistungen

Die BKK ProVita übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten für Ihre Krankenhausbehandlung – soweit medizinisch notwendig – in zugelassenen Krankenhäusern. Ein Krankenhausaufenthalt kann vollstationär, teilstationär oder ambulant notwendig sein.

Hierfür ist – von Notfällen abgesehen – ein Einweisungsschein (Verordnung von Krankenhausbehandlung) Ihres behandelnden Haus- oder Facharztes erforderlich sowie Ihre elektronische Gesundheitskarte.

Wenn Sie in Berlin in ein Krankenhaus gehen, benötigen Sie von uns eine aktuelle Versicherungsbescheinigung. Diese darf zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht älter als 14 Tage sein. In diesen Fällen kontaktieren Sie uns bitte.

Sollte im Vorfeld eine Prüfung der Kostenübernahme auf Verlangen des Krankenhauses erforderlich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung oder reichen direkt Ihre Antragsunterlagen ein.

Formen des Krankenhausaufenthalts

Welche Behandlungsart in Ihrem Fall erforderlich ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt im aufnehmenden Krankenhaus.

Mitaufnahme einer Begleitperson

Falls die Ärztin oder der Arzt eine medizinische Notwendigkeit sieht, entstehen der Begleitperson für die Mitaufnahme im Krankenhaus keine Kosten.

Vor allem für kleine Kinder ist es wichtig, dass ein Elternteil bei ihnen in der Klinik bleibt. Deshalb übernimmt die BKK ProVita bis zur Schulfähigkeit des Kindes immer die Kosten für die Mitaufnahme der Mutter oder des Vaters.

Zuzahlungen

Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, fällt bei vollstationärer Krankenhausbehandlung für längstens 28 Tage im Jahr eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Tag an.

In folgenden Fällen ist keine Zuzahlung zu entrichten:

  • bei vor-, nach- und teilstationärer Krankenhausbehandlung
  • bei stationärer Entbindung
  • wenn Sie bereits von den Zuzahlungen befreit sind, weil Ihre individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Diese beträgt 2 Prozent, bei chronisch Kranken 1 Prozent Ihrer jährlichen Gesamteinkünfte.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.