Krankenhausbehandlung

Die BKK ProVita garantiert Ihnen die modernsten und kostspieligsten Behandlungsmethoden, wie z. B. Herzoperationen und Organtransplantationen.

Die BKK ProVita zahlt zeitlich unbegrenzt alle medizinisch notwendigen Leistungen

Die BKK ProVita übernimmt die vertraglich vereinbarten Kosten für Ihre Krankenhausbehandlung – soweit medizinisch notwendig – in zugelassenen Krankenhäusern. Ein Krankenhausaufenthalt kann vollstationär, teilstationär oder ambulant notwendig sein.

Hierfür ist – von Notfällen abgesehen – ein Einweisungsschein (Verordnung von Krankenhausbehandlung) Ihres behandelnden Haus- oder Facharztes erforderlich sowie Ihre elektronische Gesundheitskarte.

Wenn Sie in Berlin in ein Krankenhaus gehen, benötigen Sie von uns eine aktuelle Versicherungsbescheinigung. Diese darf zum Zeitpunkt der Aufnahme nicht älter als 14 Tage sein. In diesen Fällen kontaktieren Sie uns bitte.

Sollte im Vorfeld eine Prüfung der Kostenübernahme auf Verlangen des Krankenhauses erforderlich sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung oder reichen direkt Ihre Antragsunterlagen ein.

Formen des Krankenhausaufenthalts

Bei vollstationärer Krankenhausbehandlung befinden Sie sich in der Regel rund um die Uhr im Krankenhaus. Dort werden Sie medizinisch behandelt, untergebracht und verpflegt.

Bei der teilstationären Krankenhausbehandlung werden Sie nur stundenweise versorgt und untergebracht – je nach Erkrankungsbild nur tagsüber oder manchmal auch nachts.

Sie dient dazu, die Notwendigkeit einer vollstationären Behandlung zu prüfen oder eine vollstationäre Behandlung vorzubereiten. Bei der vorstationären Behandlung entfallen Unterkunft und Verpflegung.

Wenn Sie sich im Anschluss an eine vollstationäre Behandlung weiteren Untersuchungen unterziehen müssen, die den Behandlungserfolg sichern, kommt die nachstationäre Krankenhausbehandlung in Frage. Sie erfolgt ebenfalls ohne Übernachtung und Verpflegung.

Aufgrund des medizinischen Fortschritts lassen sich zahlreiche Eingriffe ambulant durchführen. Ob das für Sie in Betracht kommt, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt.

Welche Behandlungsart in Ihrem Fall erforderlich ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt im aufnehmenden Krankenhaus.

Die Wahl des Krankenhauses

Ihre behandelnde Ärztin oder ihr behandelnder Arzt wird Ihnen ein geeignetes Krankenhaus in Ihrer Nähe vorschlagen. Möchten Sie sich nach Alternativen erkundigen oder mehr über das gewählte Krankenhaus erfahren, hilft Ihnen unser BKK Klinikfinder.

Mitaufnahme einer Begleitperson

Falls die Ärztin oder der Arzt eine medizinische Notwendigkeit sieht, entstehen der Begleitperson für die Mitaufnahme im Krankenhaus keine Kosten.

Vor allem für kleine Kinder ist es wichtig, dass ein Elternteil bei ihnen in der Klinik bleibt. Deshalb übernimmt die BKK ProVita bis zur Schulfähigkeit des Kindes immer die Kosten für die Mitaufnahme der Mutter oder des Vaters.

Zuzahlungen

Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, fällt bei vollstationärer Krankenhausbehandlung für längstens 28 Tage im Jahr eine Selbstbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Tag an.

In folgenden Fällen ist keine Zuzahlung zu entrichten:

  • bei vor-, nach- und teilstationärer Krankenhausbehandlung
  • bei stationärer Entbindung
  • wenn Sie bereits von den Zuzahlungen befreit sind, weil Ihre individuelle Belastungsgrenze erreicht ist. Diese beträgt 2 Prozent, bei chronisch Kranken 1 Prozent Ihrer jährlichen Gesamteinkünfte.
Fahrkosten

Die BKK ProVita übernimmt die Kosten für die Fahrten zur Krankenhausbehandlung und Rettungstransporte ins Krankenhaus abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung. Mehr zum Thema:

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.