Pflegeversicherung

Die BKK ProVita führt auch die Geschäfte der Pflegekasse durch.

Bei der BKK ProVita arbeiten Krankenkasse und Pflegekasse unter einem Dach und unterstützen sich gegenseitig bei allen Fragen des Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrechts. Die Versicherten der BKK ProVita sind mit der Pflegeversicherung der BKK ProVita für den Fall einer Krankheit oder Pflegebedürftigkeit rundum versorgt.

Plötzlich pflegebedürftig – Was ist jetzt zu tun?

Laila Snoussi, Leiterin des Kompetenzzentrums Pflege bei der BKK ProVita, informiert:

„Wenn ein Pflegefall eintritt, gibt es einige Dinge zu regeln und zu besprechen. Zuallererst nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie dann über das weitere Vorgehen, senden Ihnen die entsprechenden Formulare zu und stellen die nötigen Kontakte her.“

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg und unterstützen Sie, wo immer Sie Hilfe benötigen.

  • Sie sind pflegebedürftig, wenn Sie aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen Hilfe von anderen benötigen, etwa bei der täglichen Körperpflege. Diese Pflege können Angehörige oder professionelle Pflegedienste übernehmen.
  • Zudem müssen Ihre Einschränkungen länger als sechs Monate andauern, damit Sie entsprechende finanzielle Leistungen durch die Pflegepflichtversicherungen erhalten.

Damit Sie die passende Pflege erhalten, stuft ein Gutachter Sie in einen von fünf Pflegegraden ein. Dafür bewertet er Ihre Selbstständigkeit und ermittelt anhand sechs vorgegebener Kategorien, wie viel Hilfe Sie benötigen.

  • Mobilität (z. B. Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen etc.)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. örtliche und zeitliche Orientierung etc.)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. nächtliche Unruhe, selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten)
  • Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung etc. – Hierunter wurde bisher die „Grundpflege“ verstanden.)
  • Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z. B. Medikation, Wundversorgung, Arztbesuche, Therapieeinhaltung)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z. B. Gestaltung des Tagesablaufs)

Dabei geht es in der Regel um die Frage, ob die erforderlichen Fähigkeiten noch vorhanden sind und ob damit verbundene Tätigkeiten selbständig, teilweise selbständig oder nur unselbständig ausgeübt werden können.

Bei der Festlegung des Pflegegrades fließen die zuvor genannten Module in unterschiedlicher Wertigkeit bzw. Prozentsätzen ein:

  • Modul 1 – Mobilität (10%)
  • Modul 2 oder 3 – Kognitiv / Verhalten (15%)
  • Modul 4 – Selbstversorgung (40%)
  • Modul 5 – Behandlung / Therapie (20%)
  • Modul 6 – Alltagsgestaltung (15%)

Zur Ermittlung eines Pflegegrades werden die bei der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in jedem Modul addiert und – unterschiedlich gewichtet – in Form einer Gesamtpunktzahl abgebildet. Diese Gesamtpunkte ergeben die Zuordnung zum maßgeblichen Pflegegrad.

Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines „pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments“ ermittelt. Die Pflegebedürftigkeit wird in diese 5 Pflegegrade eingestuft:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte)
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte)
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte)
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit (ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkte)
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 bis 100 Gesamtpunkte)

Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflegegrad durch einen Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeitsstörungen mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt.

IK und Betriebsnummer der BKK ProVita Pflegekasse:

IK Nummer der Pflegekasse: 18 859 1499
Betriebsnummer der Pflegekasse: 996 251 61#

Das Pflege-Team der BKK ProVita

Unsere Pflege Expert:innen aus Wiesbaden beantworten Ihnen all Ihre Fragen rund um das Thema Pflege.

Mo – Do: 08:00 bis 17:00 Uhr
Fr: 08:00 bis 13:00 Uhr

Tel.: 0611 18686-0