BKK AzubiPlus – Der Wahltarif für Azubis
Kassiere bis zu 540 € Prämie
Der Wahltarif BKK AzubiPlus der BKK ProVita kann von Auszubildenden aller Lehrjahre zusätzlich abgeschlossen werden. Die Teilnahme an BKK AzubiPlus ist freiwillig. Wie der Tarif funktioniert wird auf dieser Seite erklärt.
Im besten Fall sind bis zu 540 € Prämie (180 € pro Ausbildungsjahr) in drei Ausbildungsjahren möglich.
Die wichtigsten Tarifinformationen im Überblick:
- Bis zu 180 € Prämie pro Ausbildungsjahr und Mitgliedschaft bei der BKK ProVita
- Bis zu 540 € Prämie insgesamt bei dreijähriger Ausbildung
- Maximales Risiko von nur 10 € pro Jahr (von 180 € Prämie können maximal 190 € Krankheitskosten (=Selbstbehalt) abgezogen werden). Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bleiben alle Leistungen unberücksichtigt und du trägst keinerlei Risiko.
- Alle Leistungen werden wie gewohnt über die BKK ProVita Gesundheitskarte abgerechnet. Erst im dritten Quartal des Folgejahres prüft die BKK ProVita, ob im Kalenderjahr angefallene Leistungen von der Prämie abgezogen werden müssen. In diesen Fällen wird die Prämie um den Leistungsbetrag gekürzt.
- Auch Azubis aus dem zweiten und dritten Lehrjahr können diesen Wahltarif abschließen
So funktioniert der Wahltarif:
Im dritten Quartal des Folgejahres prüfen wir, ob prämienschädliche Leistungen im Kalenderjahr angefallen sind. Die Kosten dieser Leistungen werden von der maximalen Prämienzahlung von 180 € pro Lehrjahr abgezogen. Der übrige Prämienbetrag wird kalenderjährlich erstattet. Sind keine prämienschädlichen Leistungen angefallen, erhältst du die volle Prämienzahlung in Höhe von maximal 180 €*.
Insgesamt erhältst du also bis zu 540 € Prämie von der BKK ProVita. Die Teilnahme am Wahltarif endet automatisch mit Beendigung der Ausbildung.
Während der Tariflaufzeit von AzubiPlus bleibt natürlich der volle Versicherungsschutz erhalten. Alle Krankenkassenleistungen werden wie gewohnt über die Krankenversicherungskarte abgerechnet. Im dritten Quartal des Folgejahres prüft die BKK ProVita ob Leistungen im Kalenderjahr angefallen sind, die von der Prämie abgezogen werden müssen. Welche Leistungen von der Prämie abgezogen werden, siehst du im Text unten.
Selbstverständlich können auch Azubis aus dem zweiten oder dritten Lehrjahr zur BKK ProVita wechseln und den Tarif abschließen.
Beispielrechnung zum Tarif mit vier Arztbesuchen:
- Deine jährliche Prämie: maximal 180 €
- Zahnbehandlung (kein Kassenrezept / Verordnung =kein Abzug der Prämie)
- Vorsorgeuntersuchung Frauenarzt (kein Kassenrezept / Verordnung =kein Abzug der Prämie)
- Untersuchung beim Hausarzt (kein Kassenrezept / Verordnung =kein Abzug der Prämie)
- Arztbehandlung mit Kassenrezept für Medikamente (Wert der Medikamente 40 €): 40 €
Ergibt am Ende des Jahres eine Prämie von 140 €
* Die Prämie beträgt max. 180,00 € pro Jahr, höchstens jedoch 20 % des individuellen Jahresbeitrags zur Krankenversicherung und wird im Voraus ausgezahlt. Die Begrenzung auf 20 % tritt dann ein, wenn dein jährlicher Krankenversicherungsbeitrag unter 900,00 € liegt. Wenn du nicht mit Ausbildungsbeginn sondern zu einem späteren Zeitpunkt deiner Ausbildung der BKK ProVita beitrittst, erhältst du die Prämie entsprechend anteilig (15 € pro Monat) ausbezahlt.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bleiben alle Leistungen unberücksichtigt. Aber auch nach dem 18. Geburtstag bleiben viele Leistungen prämienunschädlich und reduzieren die Prämie von maximal 180 € nicht. Diese sind z. B.:
- Maßnahmen der Primärprävention (Bsp. Gesundheitskurse)
- Krebsvorsorgeuntersuchungen für Frauen und Männer ab 18 Jahren
- Gesundheits-Check-Up ab 35 Jahren
- jährliche Zahnvorsorgeuntersuchung
- medizinische Vorsorgeleistungen (§23 SGB V) mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten
- Gesundheitsuntersuchungen (§25 SGB V)
- Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft (§24c-i SGB V)
- sämtliche Leistungen für familienversicherte Angehörige, egal welchen Alters
- sämtliche ambulante vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Leistungen, die ohne Kassenrezepte und/oder Folgeverordnungen bleiben
Bis auf die oben genannten prämienunschädlichen Leistungen sind alle weiteren Leistungen prämienschädlich. Dazu zählen z. B. Leistungen zur Empfängnisverhütung (Pille) (§24a SGB V) oder kieferorthopädische Behandlungen. Fallen prämienschädliche Leistungen an, werden die Kosten zunächst über die Versicherungskarte abgerechnet und anschließend mit der Prämie im Folgejahr verrechnet.
Vom Bonus (maximal 180 €) werden die Leistungskosten (z. B. Kosten für Antibiotika, Krankenhausbehandlung usw.) abgezogen. Maximal jedoch 190 €, egal wie hoch die Behandlungskosten sind. Das maximale Risiko beträgt daher nur 10 €, falls einmal viele Leistungskosten in einem Jahr anfallen sollten.
Ist der Bonus größer als die Leistungsausgaben, erhalten Sie die verbleibende Geldprämie.
Empfehle die BKK ProVita und den Tarif BKK AzubiPlus auch deinen Freunden und Bekannten, die sich ebenfalls in einer Berufsausbildung befinden oder demnächst eine Berufsausbildung beginnen. Wir belohnen dich mit 25 Euro Werbeprämie.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.