Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Die App auf Rezept können Sie jetzt kostenfrei nutzen.

Seit kurzem gehören Digitale Gesundheitsanwendungen, auch “DiGAs” genannt, dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung an. Dazu zählen unter anderem Diabetes- oder Tinnitus-Apps sowie digitale Bluthochdruck Tagebücher. Digitalen Gesundheitsanwendungen dienen der Erkennung, Überwachung, Behandlung und Linderung von Krankheiten oder Behinderungen. Versicherte der BKK ProVita haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die „App auf Rezept“.

Eine digitale Gesundheitsanwendung wird durch den Arzt oder die Ärztin oder Psychotherapeut:in nach Feststellung der medizinischen Indikation verordnet. Alternativ können Sie die DiGA direkt bei uns beantragen, wenn Sie einen Nachweis über die medizinischen Indikation vorlegen können.

Nach der Genehmigung erhalten Sie einen Rezept-Code von der BKK ProVita, welchen Sie direkt in der App, bzw. der entsprechenden Web-Anwendung des Herstellers eingeben können. Bitte beachten Sie, dass der Code nach 3 Monaten seine Gültigkeit verliert. Es entstehen keine Kosten (Zuzahlung, Eigenanteil) für Sie.

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die jeweilige DiGA ein Prüfverfahren beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen hat und im DiGA-Verzeichnis gelistet ist.

So können Sie die DiGA nutzen:

  1. Die digitale Gesundheitsanwendung ist im DiGA-Verzeichnis gelistet.
  2. Ärztliche Verordnung oder Genehmigung der BKK ProVita mit Nachweis der medizinischen Indikation einholen.
  3. Rezept-Code von der BKK ProVita erhalten und in der App oder Web-Anwendung eingeben.
  4. DiGA kostenfrei nutzen.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.