Familienversichert bei der BKK ProVita
Weitere Informationen
Die gesetzliche Krankenversicherung begleitet ihre Versicherten mit ihren umfassenden Leistungen von der Geburt bis ins hohe Alter, von der Schwangerenvorsorge bis zur häuslichen Pflege, von der Vorsorge bis zur Rehabilitation.
Die Familienversicherung ist möglich für Ehegatten, Lebenspartner (eingetragene Lebenspartnerschaft bei gleichgeschlechtlicher Ehe) und Kinder.
Voraussetzungen für die Familienversicherung sind unter anderem, dass der/die Angehörige keine vorrangige Versicherung hat sowie nicht versicherungsfrei und von der Versicherungspflicht befreit ist. Des Weiteren müssen folgende Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung erfüllt sein:
Einkommensgrenzen
Der Anspruch auf Familienversicherung besteht nur, wenn das regelmäßige Gesamteinkommen des zu versichernden Ehegatten bzw. des Kindes im Monat 485 € (für 2023) nicht überschreitet. Hierzu zählen z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Land- und Forstwirtschaft und Renten.
Wohnsitz
Vorausgesetzt wird ferner, dass der zu versichernde Ehegatte, Lebenspartner oder das Kind seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.
Altersgrenzen für Kinder
Für Kinder besteht der Anspruch auf Familienversicherung grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Dieser verlängert sich bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist. Der Anspruch auf Familienversicherung für Kinder bis zum 25. Lebensjahr besteht dann, wenn diese sich in Schulausbildung (Studium) befinden.
Für Kinder, die als behinderte Menschen außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten, gelten die Altersgrenzen nicht.
Versicherung von Enkel-, Pflege- oder Stiefkind
Unter bestimmten Voraussetzungen können Enkel-, Pflege- und Stiefkinder kostenfrei mitversichert werden. Gerne informieren wir Sie auch persönlich über die Voraussetzungen der Familienversicherung Ihrer Angehörigen.
In der privaten Krankenversicherung sind die jeweiligen Familienangehörigen immer selbst zu versichern und es ist eine eigene Versicherungsprämie fällig. Der Vorteil der kostenfreien Familienversicherung – wie bei der BKK ProVita – besteht in der privaten Krankenversicherung nicht. Vorsicht ist auch geboten, wenn ein Elternteil privat krankenversichert bzw. nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist.
Kinder sind nicht kostenfrei familienversichert, wenn:
- nur das Elternteil mit dem geringeren Einkommen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und
- das Einkommen des höher verdienenden Elternteils monatlich 5.500,00 € übersteigt. Für Versicherte, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der damaligen Jahresarbeitsentgeltgrenze schon privat versichert waren, gilt die Einkommensgrenze von monatlich 4.987,50 € und die Eltern miteinander verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft besteht.
Ab Juli 2023 gelten folgende Veränderungen bei der Pflegeversicherung:
Anzahl Kinder bis 25 Jahre | Zuschlag/Abschlag in % | Beitragssatz | Anteil Arbeitnehmer |
Ohne | 0,60 % | 4,00 % | 2,30 %* |
1 Kind | Basiswert | 3,40 % | 1,70 %* |
2 Kinder | -0,25 % | 3,15 % | 1,45 %* |
3 Kinder | -0,50 % | 2,90 % | 1,20 %* |
4 Kinder | -0,75 % | 2,65 % | 0,95 %* |
5+ Kinder | -1,00 % | 2,40 % | 0,70 %* |
*In Sachsen erhöht sich der Arbeitnehmer-Anteil um 0,5 %.
Wir sind für Sie da:
Von Montag bis Donnerstag, 8.00-17.00 Uhr, sowie freitags von 8.00-13.00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.