Fehlverhalten

Gemeinsam handeln gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Mit der Höhe der Ausgaben im Gesundheitswesen steigt von Jahr zu Jahr leider auch die Anzahl derer, die sich z.B. durch Abrechnungsbetrug und Korruption zu Lasten der Beitragszahler finanzielle Vorteile verschaffen wollen.

Die Bandbreite reicht von der Abrechnung nicht erbrachter Leistungen über die Fälschung von Dokumenten bis hin zum Einsatz nicht ausreichend qualifizierter Personen in der Behandlung und in der Pflege.

In welchem Ausmaß die Gemeinschaft aller Versicherten durch betrügerisches Verhalten geschädigt werden, kann nur geschätzt werden. Sicher ist hingegen, dass alle Krankenversicherten mit ihren Beiträgen für die entstehenden finanziellen Folgen bezahlen müssen.

Die BKK ProVita hat eine Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (Korruptionsbekämpfungsstelle) eingerichtet. Aufgabe dieser Stelle ist es, diejenigen zu identifizieren, die die Strukturen im Gesundheitswesen zu ihrem persönlichen Vorteil missbrauchen. Grauzonen müssen erkannt und die hierdurch entstehenden Möglichkeiten zur Manipulation abgeschafft werden. Damit hierbei nicht pauschal bestimmte Berufsgruppen unter Verdacht gestellt werden, geht die Korruptionsbekämpfungsstelle nur Hinweisen auf konkrete Sachverhalte nach.

Wie Sie uns helfen können

Haben Sie einen konkreten Verdacht oder glaubhafte Hinweise auf Fehlverhalten im Gesundheitswesen? Dann schildern Sie uns bitte den Sachverhalt so ausführlich wie möglich. Beachten Sie dabei bitte: nicht jede fehlerhafte Abrechnung ist gleichbedeutend mit Betrug oder Korruption. Voraussetzung hierfür ist der Vorsatz, durch Täuschung Vermögensvorteile erzielen zu wollen. Ein reines Versehen ist etwas anderes als eine strafbare Handlung.

Wir gehen jedem nachvollziehbar begründeten Hinweis nach. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen absolute Vertraulichkeit.

Ihr Ansprechpartner ist der Beauftragte bei der BKK ProVita zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen (§ 197a SGB V) und Korruptionsbeauftragte

Herr Hagen Stark
BKK ProVita, Münchner Weg 5, 85232 Bergkirchen
E-Mail: fehlverhalten@bkk-provita.de
Telefon: 08131 6133 2011

Für die Übermittlung Ihres Hinweises können Sie zwischen den folgenden Möglichkeiten wählen:

1. Anonym über das Hinweisgeberportal      
Anonyme Hinweise sind oft nutzlos, wenn sie Fragen offen lassen, die geklärt werden müssen, um Sachverhalte zweifelsfrei erkennen und Hinweisen nachgehen zu können. Wenn Sie für Ihren Hinweis das Hinweisgeberportal (*) nutzen, wird Ihre Kommunikation mit uns digital sicher verschlüsselt, und Sie können uns bei Bedarf Beweismittel als Anlage zum Hinweis übermitteln. Nur Sie und Ihr Ansprechpartner bei der BKK ProVita können Ihren Hinweis lesen, über einen Link zum Portal im Kontakt bleiben und Sie können später über das Ergebnis unserer Ermittlungen informiert werden. Weder wir, noch die technischen Systemadministratoren oder unberechtigte Dritte können Ihre Identität feststellen. Dadurch bleibt Ihre Anonymität gewahrt (Europäische „Whistleblower-Richtlinie“ 2019/1937).

(*) Das Hinweisgeberportal ist eine technische Entwicklung der Vispato GmbH.

2. Über das nachstehende Kontaktformular

3. Telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg unter den o.g. Kontaktdaten Ihres Ansprechpartners.

Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe!

Kontaktformular

Der Inhalt dieses Kontaktformulars wird an unseren Korruptionsbeauftragten, Herrn Hagen Stark, übermittelt.

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