Beiträge & Tarife

Beitragssätze

Was kostet die Versicherung der BKK ProVita?

Sie sind Arbeitnehmer, Selbstständig, Student, Rentner oder Co.? Wie sich Ihr Beitrag berechnet und weitere wichtige Informationen zu Ihrem individuellen Versicherungsschutz finden sie hier:  


BKK GesundPlus

Das Gesundheitskonto der BKK ProVita.

Mit BKK GesundPlus können Sie die für Sie persönlich wichtigen Leistungen wählen. Ihr Vorteil beträgt für alle 3 Leistungen insgesamt maximal 210 € pro Kalenderjahr. Bitte beachten Sie die jeweiligen Höchstgrenzen für jede dieser Leistungen.


BKK AzubiPlus

Der Wahltarif BKK AzubiPlus der BKK ProVita – die Versicherung für Auszubildende.

Der Wahltarif BKK AzubiPlus der BKK ProVita kann von Auszubildenden aller Lehrjahre zusätzlich abgeschlossen werden. Die Teilnahme an BKK AzubiPlus ist freiwillig. Wie der Tarif funktioniert wird auf dieser Seite erklärt.  


Wahltarif BKK TarifPlus

Mehr Wahlfreiheit für die Mitglieder der BKK ProVita.

Die BKK ProVita bietet ihren Mitgliedern einen attraktiven Wahltarif an. Wenn Sie sich für den Wahltarif entscheiden, können Sie damit aktiv Einfluss auf Ihren Beitrag nehmen.


Wahltarif Krankengeld

Krankenversicherung mit oder ohne Krankengeldanspruch wählen.

Als Selbstständiger können Sie eine Krankenversicherung mit oder ohne Krankengeldanspruch wählen. Sinnvoll ist eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld immer dann, wenn Sie durch längere Krankheit auch Einkommensverluste haben. Dann sichern Sie sich Ihre Existenz mit dem Krankengeld.  


Zusatzversicherungen

Die optimale Ergänzung Ihres Versicherungsschutzes.

Sie können den umfassenden Krankenversicherungsschutz Ihrer BKK ProVita mit den privaten Ergänzungstarifen „BKK ExtraPlus“ optimieren. Mit diesem Programm bieten wir Ihnen in Kooperation mit der Barmenia Krankenversicherung a. G., Wuppertal, ein umfangreiches Paket an Zusatzleistungen.


Zuzahlungen

Prozentuale Zuzahlung.

Grundsätzlich wird bei allen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen von den Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten erhoben. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 €, höchstens 10 €. Liegen die Kosten unter 5 €, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.


Befreiung von Zuzahlungen

Regelungen für die Zuzahlungsbefreiung.

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind weitgehend von allen Zuzahlungen befreit, außer z. B. bei Fahrkosten, Kieferorthopädie und Zahnersatz.