Hausarztprogramm

Eine besondere Form der medizinischen Betreuung

Hausarztprogramm – Was ist das?

Das Hausarztprogramm (Hausarztzentrierte Versorgung / HzV) ist eine besondere Form der medizinischen Betreuung, bei der Sie Ihr Hausarzt als „Lotse“ durch das Gesundheitssystem begleitet. Ihr Hausarzt soll Sie umfänglich betreuen und nur im Bedarfsfall zur fachärztlichen oder stationären Weiterbehandlung überweisen.

Ihre Teilnahme an diesem Hausarztprogramm ist freiwillig.

Teilnahmebedingungen:

  • Sie wählen verbindlich für mindestens ein Jahr Ihren Hausarzt. Der Hausarzt ist Ihr erster Ansprechpartner für alle medizinischen Fragen. Fachärzte dürfen nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch genommen werden.
    Ausnahmen: Notfälle, Behandlungen bei Gynäkologen, Augenärzten oder Kinderärzten
  • Im Vertretungsfall (Urlaub oder Krankheit Ihres Hausarztes) müssen Sie den von Ihrem Hausarzt benannten HzV-Vertretungsarzt aufsuchen.
  • Die gleichzeitige Teilnahme an einem anderen Hausarztprogramm ist nicht möglich.

Die Inhalte auf einen Blick:

  • qualitätsgesicherte hausärztliche Versorgung
  • Angebot einer wöchentlichen Terminabendsprechstunde für Berufstätige ab 7.00 Uhr oder bis mindestens 20.00 Uhr oder einer Samstagsterminsprechstunde pro Woche.
  • Koordination und Steuerung der gesamten Behandlung durch den Hausarzt („Lotsenfunktion“).
  • Begrenzung der Wartezeit auf möglichst maximal 30 Minuten bei vorheriger Anmeldung
  • Vermeidung unnötiger Mehrfachuntersuchungen und Doppelverordnungen
  • Bessere Abstimmung bei der fachübergreifenden Diagnostik und Medikamentenverordnung.
  • Gesundheitsuntersuchung Check Up 35 alle 2 Jahre ab dem 35. Lebensjahr

Wie können Sie am Hausarztprogramm teilnehmen?

Ihre Teilnahme können Sie bei Ihrem Hausarzt schriftlich erklären. Mit Ihrer Unterschrift wählen Sie zum einen den Hausarzt Ihres Vertrauens, zum anderen die Teilnahme am Hausarztprogramm für mindestens ein Jahr (HzV-Teilnahmejahr).

Ihr Hausarzt übergibt Ihnen eine Kopie Ihrer Teilnahmeerklärung und leitet Ihren Teilnahmewunsch an die BKK ProVita zur Prüfung weiter.  Nach Abschluss der Prüfung bestätigen wir Ihnen die Teilnahme am Hausarztmodell und deren Beginn schriftlich.

Kündigung und Hausarztwechsel

Ihre Teilnahme am Hausarztprogramm kann ohne Angabe von Gründen frühestens sechs Wochen zum Ende des HzV-Teilnahmejahres schriftlich bei der BKK ProVita gekündigt werden. Ein Hausarztwechsel ist frühestens nach Ablauf eines HzV-Teilnahmejahres möglich. Ausnahmen davon sind jedoch möglich, z. B. wenn

  • der bisherige Hausarzt nicht mehr am Hausarztprogramm teilnimmt,
  • er umzieht und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,
  • Sie umziehen und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,
  • das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist.

Einen Wechsel des Hausarztes müssen Sie der BKK ProVita schriftlich mitteilen.

Die Betriebskrankenkasse kann Sie von der weiteren Teilnahme am Hausarztprogramm ausschließen, wenn Sie gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen (z. B. Inanspruchnahme von Fachärzten ohne Überweisung Ihres gewählten Hausarztes (Ausnahme: Augenarzt / Gynäkologe / Kinderarzt).

Mehrkosten, die in solchen Fällen entstehen, können Ihnen von der BKK ProVita in Rechnung gestellt werden.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.