Hebammen-Rufbereitschaft

 Wir übernehmen bis zu 250€ Kosten!

Für Geburten erstattet die BKK ProVita als zusätzliche Satzungsleistung die Kosten, die für die Rufbereitschaft der Hebamme entstehen.

Versicherte schwangere Frauen haben vor der Entbindung Anspruch auf eine Hebammenrufbereitschaft ab der 38. Schwangerschaftswoche. Die Rufbereitschaft muss die 24-stündige Erreichbarkeit der Hebamme und die sofortige Bereitschaft zu mehrstündiger Geburtshilfe beinhalten.

Für die Rufbereitschaft berechnet die Hebamme eine Pauschale. Die BKK ProVita erstattet Ihnen die Kosten, die für die Rufbereitschaft einer Hebamme entstehen, bis zu maximal 250 € je Schwangerschaft. Voraussetzung ist, dass die Hebamme als Leistungserbringerin zugelassen ist.

Zur Erstattung reichen Sie einfach die von Ihnen bezahlte Originalrechnung bei der BKK ProVita ein.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.