Kieferorthopädische Behandlung

Zahnspange und Kieferorthopädie (KFO) – gegen Zahnfehlstellung

Zahnfehlstellungen sind je nach Patient sehr unterschiedlich. Damit wir die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen übernehmen können, muss ein Kieferorthopäde die Schwere der Zahnfehlstellung bestimmen.

Dies geschieht anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Diese sind in fünf Schweregrade unterteilt. Der Kieferorthopäde orientiert sich bei der Einteilung an objektiv messbaren Befunden, wie beispielsweise der Zahnfehlstellung in Millimetern. Bei einer Einteilung in die Schweregrade 1 und 2 dürfen sich die Krankenkassen nicht an den Kosten der kieferorthopädischen Behandlung beteiligen. Erst ab Grad 3 liegt eine erhebliche Fehlstellung vor, für die die Krankenkassen die Behandlungskosten übernehmen dürfen.

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