Kieferorthopädische Behandlung

Zahnspange und Kieferorthopädie (KFO) – gegen Zahnfehlstellung

Zahnfehlstellungen sind je nach Patient sehr unterschiedlich. Damit wir die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen übernehmen können, muss ein Kieferorthopäde die Schwere der Zahnfehlstellung bestimmen.

Dies geschieht anhand der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Diese sind in fünf Schweregrade unterteilt. Der Kieferorthopäde orientiert sich bei der Einteilung an objektiv messbaren Befunden, wie beispielsweise der Zahnfehlstellung in Millimetern. Bei einer Einteilung in die Schweregrade 1 und 2 dürfen sich die Krankenkassen nicht an den Kosten der kieferorthopädischen Behandlung beteiligen. Erst ab Grad 3 liegt eine erhebliche Fehlstellung vor, für die die Krankenkassen die Behandlungskosten übernehmen dürfen.

  • Ihr Kind ist bei Beginn der kieferorthopädischen Behandlung jünger als 18 Jahre.
  • Ihr Kieferorthopäde teilt die Zahnfehlstellungen Ihres Kindes mindestens in Grad 3 der kieferorthopädischen Indikationsgruppe (KIG) ein.
  • Ihr Kind schließt die kieferorthopädische Behandlung vollständig ab.

Wenn Ihr Kind eine kieferorthopädische Behandlung benötigt, erstellt Ihr Kieferorthopäde einen Behandlungsplan und reicht diesen zur Genehmigung direkt bei uns ein. Dieser Plan enthält alle therapeutischen Maßnahmen einschließlich der Art der Zahnspange, der geplanten Dauer der Behandlung sowie der voraussichtlichen Behandlungskosten. Den Verlauf der vorgesehenen Behandlung bespricht Ihr Zahnarzt mit Ihnen vorab – schließlich werden Sie und Ihr Kind in den folgenden Jahren viel Zeit und Mühe für den Erfolg der Behandlung aufwenden.

Ihr Kieferorthopäde rechnet 80 % der im Behandlungsplan vertraglich vereinbarten Kosten direkt mit uns ab. Sind mehrere Ihrer Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung, übernehmen wir für jedes weitere Kind 90 % der Kosten. Den verbleibenden Anteil bezahlen Sie zunächst selbst an Ihren Kieferorthopäden. Diesen Eigenanteil bekommen Sie von uns erstattet, sobald uns Ihr Kieferorthopäde den erfolgreichen Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung schriftlich bestätigt.

Für die Erstattung Ihrer, während der Behandlung getragenen gesetzlichen Eigenanteile (10 bzw. 20 %), benötigen wir von Ihnen

  • alle Original-Eigenanteilsrechnungen,
  • die Abschlußbescheinigung des Zahnarztes
  • unseren Leistungsantrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben, welchen Sie hier erhalten.

Diese Original-Unterlagen senden Sie bitte an

BKK ProVita
Bahnhofstr. 4
91522 Ansbach

 

Für Fragen zur Erstattung der Eigenanteile stehen wir unter 0981/188910-7 gerne zur Verfügung.

Von Ihnen bereits bezahlte Eigenanteile an der kieferorthopädischen Behandlung übernimmt die BKK ProVita am Ende schnell und unbürokratisch.

Wenn bei Erwachsenen eine schwere Kieferanomalie vorliegt, dann können wir auch nach dem 18. Lebensjahr eine Kostenübernahme der kieferorthopädischen Behandlung leisten. Dabei muss die Behandlung kieferorthopädische und kieferchirurgische Maßnahmen umfassen.

Der Begriff „schwere Kieferanomalie“ ist dabei für alle Krankenkassen genau definiert – er umfasst eine Vielzahl an Krankheitsbildern. Ob eine derartige Erkrankung bei Ihnen vorliegt, stellt Ihr Kieferorthopäde fest und bespricht mit Ihnen die erforderliche kieferorthopädische Behandlung. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich am besten an Ihren persönlichen Kundenberater unter 08131/6133-0

Ihr Kieferorthopäde wird Ihnen eventuell Mehrleistungen anbieten, wie beispielsweise Keramikbrackets oder eine Bracketumfeldversiegelung. Da diese meist ästhetisch bedingt sind oder dem Tragekomfort dienen, dürfen gesetzliche Krankenkassen keine Kosten für diese zusätzlichen Behandlungen übernehmen. Lassen Sie sich von Ihrem Kieferorthopäden daher in einem ausführlichen Gespräch über den Nutzen und die Kosten aufklären, bevor Sie diese Mehrleistungen vereinbaren.

Antrag auf Erstattung der Kieferorthopädischen Eigenanteile

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.