Mutterschaftsgeld

Ihr Anspruch vor und nach der Entbindung

Mutter und Kind gilt unsere besondere Aufmerksamkeit: Das Mutterschaftsgeld bietet Ihnen finanzielle Sicherheit während der Schutzfristen Ihrer Schwangerschaft. Somit haben Sie auch während der Zeit, in der Sie nicht arbeiten können, ein festes Einkommen. Wir liefern Ihnen alle wichtigen Infos zu Schutzfristen und Höhe des Mutterschaftsgelds

Wann erhalte ich Mutterschaftsgeld?

Bei einem Anspruch auf Mutterschaftsgeld wird dieses für die Zeit der Schutzfristen gezahlt. Die Schutzfrist:

  • beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin
  • und endet acht Wochen nach der Geburt.
  • Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten endet die Schutzfrist zwölf Wochen nach der Geburt.

Wem steht Mutterschaftsgeld zu?

Mutterschaftsgeld bei Beschäftigten:

Das Mutterschaftsgeld wird in Höhe des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts, höchstens in Höhe von 13 € kalendertäglich gezahlt. Übersteigt das Arbeitsentgelt 13 € pro Kalendertag, wird der übersteigende Betrag vom Arbeitgeber weitergewährt. Sobald uns die Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung und der Antrag auf das Mutterschaftsgeld vorliegen, wird beim Arbeitgeber ein Formular zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes angefordert.

Nach erfolgter Berechnung wird das Mutterschaftsgeld, sofern kein Ruhenstatbestand vorliegt, für die Zeit von sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin ausgezahlt. Endet das Arbeitsverhältnis in Folge von Zeitablauf/ Befristung und besteht bis dahin ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wird für die Zeit nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses das Mutterschaftsgeld in Höhe vom Krankengeld gezahlt.

Mutterschaftsgeld bei Arbeitslosen:

Sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstag stehen Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I der Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Verfügung und der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht ab diesem Zeitpunkt. Das Mutterschaftsgeld wird in Höhe des Arbeitslosengelds weitergezahlt.  Die Überweisung des Mutterschaftsgeldes für die sechs Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin erfolgt, sobald uns die Bescheinigung über den mutmaßlichen Tag der Entbindung, der Antrag auf Mutterschaftsgeld und die Abmeldebescheinigung der Agentur für Arbeit vorliegen.

Wie wird das Mutterschaftsgeld beantragt?

Bitte reichen Sie für die Auszahlung von Mutterschaftsgeld bei uns ein:

Vor der Entbindung:
  • Um Ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld prüfen zu können, teilen Sie uns bitte den vermuteten Tag der Entbindung mit. Sie erhalten dazu von Ihrem Arzt eine kostenfreie Bescheinigung. Bitte füllen Sie die Rückseite der Bescheinigung aus und reichen Sie diese anschließend bei uns ein. Wir können damit für die Zeit bis zum mutmaßlichen Entbindungstermin das Mutterschaftsgeld ausbezahlen. Ihre Einkommenshöhe erfragen wir direkt bei Ihrem Arbeitgeber.
Nach der Entbindung:
  • Geburtsbescheinigung des Standesamtes im Original, die den Vermerk „nur gültig für Mutterschaftshilfe“ tragen muss sowie ggf. eine ärztliche Frühgeburtsbescheinigung. Damit können wir für die Zeit ab der tatsächlichen Entbindung das restliche Mutterschaftsgeld an Sie ausbezahlen. Falls Ihr Kind früher/später zur Welt gekommen ist, passen wir die Schutzfristen und die Auszahlungszeiträume entsprechend an.
  • Familienfragebogen zur kostenfreien Familienversicherung bei der BKK ProVita für Ihr Kind.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.