Zahnersatz

So unterstützen wir Sie bei Ihrem Zahnersatz.

Ihr Anspruch auf die sogenannte Regelversorgung

Als gesetzlich Versicherte:r haben Sie Anspruch auf Leistungen für Zahnersatz. Dieser Anspruch richtet sich nach dem Befund Ihres Zahnarztes. Jedem Befund ist in der Festzuschuss-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses eine Regelversorgung zugeordnet. Diese umfasst die medizinisch notwendige und ausreichende zahnprothetische Versorgung. So wird eine angemessene Behandlung gewährleistet. Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich mit einem vom Gesetzgeber festgelegten Betrag, dem sogenannten Festzuschuss an den Kosten der Versorgung.

Falls Sie eine Versorgung mit Zahnersatz wünschen, die nicht die Regelversorgung darstellt, haben Sie die Möglichkeit, eine gleichartige Versorgung oder eine andersartige Versorgung durchführen zu lassen. Gleichartige Versorgungen tragen den Charakter der Regelversorgung mit zusätzlichen Leistungen. Andersartige Versorgungen entsprechen nicht der Regelversorgung für den vorliegenden Befund. Falls Sie sich für eine gleichartige oder eine andersartige Versorgung entscheiden, haben Sie dennoch Anspruch auf den Festzuschuss für die Regelversorgung.

Die neuen Festzuschüsse seit 01.10.2020

Die Festzuschüsse zur Regelversorgung sind abhängig davon, ob der Versicherte regelmäßig Zahnvorsorgeuntersuchungen durchführen lässt.

Seit 1. Oktober 2020 gelten neue, erhöhte Festzuschüsse zur Regelversorgung für Zahnersatz:

ohne Nachweis einer Zahnvorsorge: 60 %
mit Nachweis der regelmäßigen Zahnvorsorge während der letzten 5 Jahre: 70 %
mit Nachweis der regelmäßigen Zahnvorsorge während der letzten 10 Jahre: 75 %

Die weiteren Kosten sind von Ihnen selbst zu tragen.

Bonusheft als Nachweis für Zahnvorsorge

Damit wir Ihnen die für Sie zutreffenden Festzuschüsse zum Zahnersatz gewähren können, müssen Sie die Teilnahme an einer zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung pro Jahr nachweisen. Bitte lassen Sie sich diese bei Ihrem Zahnarzt durch einen Stempel in Ihrem Bonusheft bestätigen.

So erfolgt die Abrechnung:

Steht eine Zahnbehandlung an, erstellt Ihnen Ihr Zahnarzt vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan. Diesen reichen Sie zusammen mit Ihrem Bonusheft bei uns ein. Wir ermitteln dann Ihren Festzuschuss und senden Ihnen den Heil- und Kostenplan zurück. Bitte nehmen Sie diesen mit zur Behandlung.

Die Abrechnung erfolgt je nach Versorgungsart unterschiedlich:

Regelversorgung: Nach der Behandlung rechnet Ihr Zahnarzt über die jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung den Festzuschuss ab und Sie erhalten eine Rechnung für Ihren Eigenanteil.  
Gleichartige Versorgung: Die Abrechnung des Festzuschusses erfolgt wie bei der Regelversorgung über die jeweilige Kassenzahnärztliche Vereinigung. Sie erhalten eine Rechnung für Ihren Eigenanteil.  
Andersartige Versorgung: Der Zahnarzt stellt Ihnen 100 % der Kosten in Rechnung. Bitte reichen Sie den abgerechneten Heil- und Kostenplan sowie die dazugehörigen Laborrechnungen im Original bei uns ein. Wir erstatten Ihnen den Festzuschuss.  

So können Sie beim Zahnersatz sparen

Um die Kosten beim Zahnarzt niedrig zu halten, empfehlen wir unseren Versicherten einen kostenlosen Service:

Kostenloser Online-Vergleich auf www.2te-zahnarztmeinung.de – einem Marktplatz für Zahnarztleistungen.

Auf der Internetseite können Sie Ihren Heil- und Kostenplan einstellen und die teilnehmenden Zahnärzte bieten dann ihren Dienst zu einem bestimmten Preis an. So können Sie in Ruhe vergleichen und dadurch bares Geld sparen.

Und so funktioniert’s:
Sie melden sich kostenlos bei unserem Aktions-Partner www.2te-zahnarztmeinung.de an.
Als Gutscheinwort geben Sie bitte Ihre Kassennummer ein. Diese finden Sie auf der Rückseite Ihrer Krankenversicherungskarte (Punkt 7).

Weitere Informationen über den genauen Ablauf finden Sie auf der Homepage unseres Aktions-Partners.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.

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