So können Sie sich als Selbständige:r oder Existenzgründer:in bei der BKK ProVita versichern
Sie sind Selbständige:r oder Existenzgründer:in oder überlegen, sich selbstständig zu machen? In allen Fragen der Kranken- und Pflegeversicherung helfen wir Ihnen gern weiter.
Beitragshöhe
Für freiwillig Versicherte, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, werden die Beiträge aus den monatlichen Einnahmen, mindestens jedoch nach der gesetzlich vorgegebenen Mindestbemessungsgrundlage von monatlich 1.131,67 € und höchstens nach der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4.987,50 € berechnet.
Die Versicherung wird grundsätzlich ohne Anspruch auf Krankengeld durchgeführt.
Der kassenindividuelle Beitragssatz zur Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld beträgt 15,49 %, mit Anspruch auf Krankengeld 16,09 %. Der Zusatzbeitrag wird prozentual von den beitragspflichtigen Einnahmen des Mitglieds erhoben. Dieser beträgt bei der BKK ProVita ab 1.1.2023 1,49 % und ist im kassenindividuellen Beitragssatz enthalten.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,05 % bzw. 3,40 % für Kinderlose.
Anspruch auf Krankengeld |
Mindestbemessung | KV-Beitrag | PV Beitrag | PV-Beitrag für Kinderlose |
Nein | 1.131,67 € | 175,29 € | 34,52 € | 38,48 € |
Ja | 1.131,67 € | 182,09 € | 34,52 € | 38,48 € |
Ja | Wahltarif | Wahltarif |
Anspruch auf Krankengeld |
Höchstbemessung | KV-Beitrag | PV Beitrag | PV-Beitrag für Kinderlose |
Nein | 4.987,50 € | 772,56 € | 152,12 € | 169,58 € |
Ja | 4.987,50 € | 802,49 € | 152,12 € | 169,58 € |
Ja | Wahltarif | Wahltarif |
Weitere Informationen
Wir sind für Sie da:
Von Montag bis Donnerstag, 8.00-17.00 Uhr, sowie freitags von 8.00-13.00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.