elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Infos zu Änderungen für das Jahr 2023

Mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) bestätigen Ärzte oder Zahnärzte, dass sie bei einem Patienten eine Erkrankung festgestellt haben, die diesen an der Arbeit hindert. Bisher erhielten Versicherte die Bescheinigung in mehrfacher Ausfertigung und übermittelten den „gelben Schein“ dann selbstständig an Arbeitgeber und Krankenkasse. Zum 1. Oktober 2021 änderte sich dieses Vorgehen für Ärzte, Versicherte und die BKK ProVita.

Von diesem Datum an kann der ausstellende Arzt die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) digital an die BKK ProVita senden. Dies erfolgt direkt aus der Praxisverwaltungssoftware oder dem Krankenhausinformationssystem. Der postalische Versand des Papierdurchschlags durch Sie an die Krankenkasse entfällt damit. Das neue Verfahren betrifft auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die im Zuge des Entlassmanagements durch stationär tätige Ärzte ausgestellt werden.

Seit dem 1. Juli 2022 ist die eAU für Praxen verpflichtend.

Ab 2023 wird die eAU für den Arbeitgeber verpflichtend

Bislang gibt es sie noch: die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem typischen gelben Papier. Das wird sich ab 2023 ändern. Denn ab 2023 gilt für Arbeitgeber das elektronische Verfahren. Die eAU bringt Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.  

Ab dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von AU-Daten bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitnehmer müssen ihrem Arbeitgeber von da an auch keine AU-Bescheinigung mehr vorlegen. Was allerdings – zumindest vorerst – erhalten bleiben soll, ist eine ärztliche Papierbescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit als gesetzlich vorgesehenes Beweismittel. Außerdem hat der Arbeitnehmer weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen.

Ein regelmäßiger oder pauschaler Abruf von eAU-Daten durch Arbeitgeber ist nicht zulässig. Die AU-Bescheinigungen (Erst- und Folgebescheinigungen) können nur individuell für den jeweiligen Arbeitnehmer angefordert werden.

Auch Krankenhäuser nehmen an diesem Verfahren teil. Nicht beteiligt sind derzeit Privatärzte, Ärzte im Ausland und Rehabilitationseinrichtungen, Physio- und Psychotherapeuten.

Wichtig: Sie erhalten in der Praxis weiterhin eine Papierbescheinigung für Ihre Unterlagen. Daran ändert auch die Einführung der eAU nichts.

Fragen zur eAU

Alle Ärztinnen und Ärzte können uns die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) digital übermitteln. Daher müssen Sie uns nichts mehr zusenden.

An die BKK ProVita werden nur die Daten übermittelt, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auch auf dem Ausdruck für Ihre Unterlagen für Sie ausdruckt. An die Firma wird weder der Name der Ärztin / des Arztes, noch die Diagnose übermittelt. Die eAU beinhaltet in diesem Fall lediglich folgende Inhalte:

  • Name
  • Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
  • Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung
  • Angaben zu einem möglichen Unfall(-hintergrund)

Wir senden alle Zeiträume (ohne Diagnose) an den Arbeitgeber zurück, welche uns von der Arztpraxis übermittelt wurden

  • Bei mehreren Beschäftigungen in unterschiedlichen Firmen ist jede Firma zur Abfrage der AU-Daten berechtigt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Für die anzufragenden Zeiträume besteht ein Beschäftigungsverhältnis.
  • Der Firma wurde die abzurufende Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorab mitgeteilt.
  • Die Abfrage erfolgt bei der Krankenkasse, bei der die Krankenversicherung zum anzufragenden Zeitpunkt besteht.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.

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