Akupunktur

Wir übernehmen die Therapie

Akupunkturbehandlungen sind seit 1. Januar 2007 im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten.

Akupunktur ist für folgende Indikationen anerkannt:

die seit mindestens sechs Monaten bestehen.

Voraussetzungen:

Eine erneute Behandlung kann frühestens zwölf Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen. Bei anderen Indikationen dürfen die Kosten nicht übernommen werden. Die Kosten werden über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.