Krankengeld und Arbeitsunfähigkeit
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit lassen wir Sie nicht allein.
Aktuelle Information:
Neben der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit in der Arztpraxis kann diese auch im Rahmen von Videosprechstunden festgestellt werden. Dabei ist die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgebescheinigung über eine Videosprechstunde ist nur zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung aufgrund persönlicher Untersuchung in der Praxis ausgestellt wurde.
Es besteht kein Anspruch auf eine Krankschreibung per Videosprechstunde.
Ausgeschlossen bleibt eine Krankschreibung per Videosprechstunde bei Versicherten, die in der betreffenden Arztpraxis bislang noch nie persönlich vorstellig geworden sind sowie die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ausschließlich auf Basis z. B. eines Online-Fragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonates.
Krankengeldhöhe
Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 % des kumulierten* Bruttoarbeitsentgelts bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 % des kumulierten* Nettoarbeitsentgelts.
*Der Begriff Kumulierung umfasst die Berücksichtigung von Einmalzahlungen und Entgeltumwandlungen der letzten zwölf maßgebenden Abrechnungsmonate.
Eine weitere Begrenzung stellt das monatliche Nettoarbeitsentgelt dar, das nicht überschritten werden darf.
Damit Ihnen während Ihrer Erkrankung keine Nachteile entstehen, werden auch von Ihrem Krankengeld Beiträge in die Renten- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung gezahlt.
Dauer des Krankengeldanspruchs:
Versicherte erhalten in der Regel Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung.
Sollte jedoch die Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit festgestellt werden, haben Sie Anspruch auf Krankengeld für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an.
Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.