
Krankengeld und Arbeitsunfähigkeit
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit lassen wir Sie nicht allein.
Aktuelle Information:
Neben der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit in der Arztpraxis kann diese auch im Rahmen von Videosprechstunden festgestellt werden. Dabei ist die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgebescheinigung über eine Videosprechstunde ist nur zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung aufgrund persönlicher Untersuchung in der Praxis ausgestellt wurde.
Es besteht kein Anspruch auf eine Krankschreibung per Videosprechstunde.
Ausgeschlossen bleibt eine Krankschreibung per Videosprechstunde bei Versicherten, die in der betreffenden Arztpraxis bislang noch nie persönlich vorstellig geworden sind sowie die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit ausschließlich auf Basis z. B. eines Online-Fragebogens, einer Chat-Befragung oder eines Telefonates.
Krankengeldhöhe
Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 % des kumulierten* Bruttoarbeitsentgelts bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 % des kumulierten* Nettoarbeitsentgelts.
*Der Begriff Kumulierung umfasst die Berücksichtigung von Einmalzahlungen und Entgeltumwandlungen der letzten zwölf maßgebenden Abrechnungsmonate.
Eine weitere Begrenzung stellt das monatliche Nettoarbeitsentgelt dar, das nicht überschritten werden darf.
Damit Ihnen während Ihrer Erkrankung keine Nachteile entstehen, werden auch von Ihrem Krankengeld Beiträge in die Renten- und Pflegeversicherung sowie Arbeitslosenversicherung gezahlt.
Dauer des Krankengeldanspruchs:
Versicherte erhalten in der Regel Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung.
Sollte jedoch die Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Krankheit festgestellt werden, haben Sie Anspruch auf Krankengeld für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom Tag des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an.
Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
Einsendung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Seit dem 01.01.2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU) für alle Beteiligten verpflichtend. Die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgt grundsätzlich digital von den Leistungserbringern an die Krankenkasse. Nach Eingang der ärztlichen Bescheinigung können die Arbeitgeber die nachfolgenden Daten elektronisch abrufen:
» den Namen der/des Beschäftigten,
» den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit,
» das Datum der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und
» die Kennzeichnung als Erst- oder Folgebescheinigung.
Unsere Online-Geschäftsstelle ermöglich Ihnen bei Bedarf zusätzlich eine zuverlässige und schnelle Übermittlung – Krankmeldungen fotografieren und digital einreichen.
Sie können jederzeit das Hilfe-Center der BKK ProVita kontaktieren. Hier finden Sie einige oft gestellte Fragen:
Wie und wann zahlt die BKK ProVita mein Krankengeld aus?
Die Zahlung des Krankengeldes erfolgt jeweils nach Eingang der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis zu dem Tag, an dem diese ausgestellt wurde. Krankengeld wird grundsätzlich für Kalendertage gezahlt. Ist es für einen ganzen Monat zu zahlen, wird dieser mit 30 Tagen gerechnet.
Wie lange beziehe ich Krankengeld?
Sie erhalten Krankengeld grundsätzlich, so lange Sie arbeitsunfähig sind. Krankengeld wird wegen derselben Krankheit allerdings für längstens eineinhalb Jahre (78 Wochen) innerhalb von 3 Jahren gezahlt – gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
Krankengeld: So viel bekommen Sie als Arbeitnehmer
Die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen sind das 70 Prozent vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt. Der tägliche Krankengeldhöchstbetrag liegt bundeseinheitlich bei 120,75 €.
Wir kümmern uns für Sie um die Verdienstbescheinigung, die zur Berechnung erforderlich ist.
Beitragsfrei krankenversichert, so lange Sie Krankengeld erhalten
Während Sie Krankengeld bekommen, sind Sie bei uns beitragsfrei krankenversichert. Um Ihren Versicherungsschutz zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung aufrechtzuerhalten, zahlen Sie von Ihrem Krankengeld, wie von Ihrem Gehalt, Beiträge. Für die „Arbeitgeberanteile“ kommt Ihre BKK ProVita auf. Auch um die Überweisung an den jeweiligen Sozialversicherungsträger kümmern wir uns für Sie.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!
Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.