Kostenübernahme bei einem Schwangerschaftsabbruch

Wann die BKK ProVita die Kosten übernimmt.

Unter bestimmten Bedingungen ist es in Deutschland möglich, eine Schwangerschaft durch eine Ärztin oder einen Arzt abbrechen zu lassen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine schwierige Entscheidung, bei der Ihnen Ihre BKK ProVita als verlässlicher Partner zur Seite steht. Grundsätzlich gilt: Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis Ende der 12. Woche möglich. 

Bei einer medizinischen oder einer kriminologischen Indikation übernehmen wir die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs.

Die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren bzw. eine mögliche Lebensgefahr nennt sich „medizinische Indikation“. Wenn die Schwangerschaft durch Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verursacht wurde, ist die Rede von einer „kriminologischen Indikation“.

Schwangerschaftsabbruch auf eigenen Wunsch

Bei einem geplanten Schwangerschaftsabbruch ohne die vorgenannten Voraussetzungen gilt es, sich mindestens 3 Tage vor dem Eingriff in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten zu lassen. Im Zuge dessen ist es wichtig zu wissen, dass die beratende Ärztin oder der beratende Arzt den Schwangerschaftsabbruch nicht selbst vornehmen darf. Eine Bescheinigung über die erfolgte Beratung muss der Ärztin oder dem Arzt vorgelegt werden, die oder der den Eingriff vornimmt. 

Sollte eine kriminologische oder eine medizinische Indikation vorliegen, besteht keine Beratungspflicht. Dennoch ist auch in solchen Fällen für eine optimale Entscheidungsfindung eine Beratung empfehlenswert. 

Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die BKK ProVita

Wir übernehmen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch bei medizinischer oder kriminologischer Indikation. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Gesundheitskarte. Ein vorheriger Antrag muss in diesen Fällen nicht bei der BKK ProVita gestellt werden.

Wenn Sie ohne das Vorliegen einer medizinischen oder kriminologischen Indikation innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen mit einem Beratungsschein die Schwangerschaft abbrechen, können wir im Auftrag des jeweiligen Bundeslandes die Kosten übernehmen, wenn Sie nur wenig Geld zur Verfügung haben.

In diesem Fall können Sie die Kostenübernahme mit diesem Formular bei uns beantragen.

Wir prüfen Ihre Angaben. Falls eine Bedürftigkeit vorliegt, erhalten Sie von uns zeitnah eine Kostenübernahmebescheinigung.

Rechtsgrundlage für die Kostenübernahmemöglichkeit Ihrer BKK ProVita ist unter anderem das Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten –SchKG.

Bitte beachten Sie, dass wir für selber getragenen Aufwendungen (Privatabrechnung) nachträglich keine Kosten übernehmen dürfen.

Dies ist nur um eine allgemeine Übersicht, die nicht die ausführliche Beratung im jeweiligen Einzelfall ersetzt. Gerne stehen wir Ihnen für weitergehende Fragen persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns an unter der Nummer 0800 6648808.

Bei Fragen sind wir gerne für Sie da!

0800/664 88 08

Von Montag bis Donnerstag, 08:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr stehen Ihnen unsere Berater:innen im Krankheitsfall und bei sonstigen Themen zur Verfügung.